Pferderecht

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Pferderecht

Das Pferderecht umfasst alle Rechtsfragen rund ums Pferd, welche im Zusammenhang mit der Haltung, Vermarktung, veterinärmedizinischen Behandlung, Zucht und dem sportlichen Einsatz von Pferden auftreten. Es handelt sich also nicht um eine Spezialmaterie oder um einen rechtlichen Fachbegriff, sondern um den Oberbegriff für verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pferdehaltung und dem Pferdekauf.

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Schwarze Bundessteuerblätter in einem Holzregal

Einen besonderen Schwerpunkt des Pferderechts bildet das Kaufrecht. Hierfür finden die allgemeinen Vorschriften für den Kauf beweglicher Sachen Anwendung. Dies führt in der Praxis zu einer Vielzahl von Problemen, da Pferde als Lebewesen einer stetigen und oftmals recht kurzfristigen Änderung ihrer körperlichen und psychischen Verfassung unterworfen sind. Deshalb sind für die Rechtsberatung rund ums Pferd neben dem juristischen Fachwissen pferdespezifische Fachkenntnisse unerlässlich. Wir verfügen über dieses Fachwissen in allen Bereichen, die für Pferdehalter, Reiter und Züchter interessant sind.

Einen weiteren pferderechtlichen Schwerpunkt bildet das Haftungsrecht. Hierzu gehört neben der verschuldensunabhängigen Tierhalterhaftung, z.B. für Reit- und Weideunfälle, auch die Haftung der Tierärzte und Hufschmiede. Selbstverständlich entwerfen wir für Sie auch Pferde-Kaufverträge und informieren Sie über die Vor- und Nachteile des Pferde-Leasings oder helfen Ihnen, Forderungen aus Beritt- oder Einstellverträgen mit Erfolg geltend zu machen.

Zudem gehören auch baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Reitanlagen und Pferdeställen, das Verbands- und Vereinsrecht sowie die Schiedsverfahren nach der LPO zum breiten Spektrum des Pferderechts.

Rufen Sie uns unverbindlich an. Rechtsanwalt Moritz Gallenkamp steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen des Pferderechts zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Rechtsgebiete

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