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Pferderecht

Das Pferderecht umfasst alle Rechtsfragen rund ums Pferd, welche im Zusammenhang mit der Haltung, Vermarktung, veterinärmedizinischen Behandlung, Zucht und dem sportlichen Einsatz von Pferden auftreten.

Einen besonderen Schwerpunkt des Pferderechts bildet das Kaufrecht. Nach der Schuldrechtsreform finden hierfür die allgemeinen Vorschriften für den Kauf beweglicher Sachen Anwendung. Dies führt in der Praxis zu einer Vielzahl von Problemen, da Pferde als Lebewesen einer stetigen und oftmals recht kurzfristigen Änderung ihrer körperlichen und psychischen Verfassung unterworfen sind. Deshalb sind für die Rechtsberatung rund ums Pferd neben dem juristischen Fachwissen pferdespezifische Fachkenntnisse unerlässlich. Wir verfügen über dieses Fachwissen in allen Bereichen, die für Pferdehalter, Reiter und Züchter interessant sind.

Einen weiteren pferderechtlichen Schwerpunkt bildet das Haftungsrecht. Hierzu gehört neben der verschuldensunabhängigen Tierhalterhaftung, z.B. für Reit- und Weideunfälle, auch die Haftung der Tierärzte und Hufschmiede.
Selbstverständlich entwerfen wir für Sie auch Pferde-Kaufverträge und informieren Sie über die Vor- und Nachteile des Pferde-Leasings oder helfen Ihnen, Forderungen aus Beritt- oder Einstellverträgen mit Erfolg geltend zu machen.

Zudem gehören auch baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Reitanlagen und Pferdeställen, das Verbands- und Vereinsrecht sowie die Schiedsverfahren nach der LPO zum breiten Spektrum des Pferderechts.

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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