Miet- und Pachtrecht

FUNK.TENFELDE.

FUNK.TENFELDE. berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um das Miet- und Pachtrecht in Osnabrück

Ob als privater oder gewerblicher Mieter (Pächter), mit Unterschrift unter den Miet- oder Pachtvertrag gehen Sie teils langfristige und erhebliche Verpflichtungen ein. Nicht alles, was hier geregelt wird, ist zwangsläufig in Ihrem Interesse. Allein die Anzahl an Rechtsstreitigkeiten, die regelmäßig im Miet- und Pachtrecht durch Anwälte ausgefochten werden, verdeutlicht die Tragweite und zugleich die Problematik in diesem Segment.

  • Was ist, wenn Sie als Mieter mit Forderungen beim Auszug konfrontiert sind, die der Vermieter Ihnen gegenüber vorbringt?
  • Wie schaffen Sie es, Mietnomaden aus Ihrer vermieteten Eigentumswohnung juristisch hieb- und stichfest rauszuholen?

Diese und viele weitere Fragestellungen beantwortet Ihnen ein versierter Anwalt für Miet- und Pachtrecht in Osnabrück. Die Kanzlei FUNK.TENFELDE. bietet Ihnen tiefgreifende, langjährige Expertise in diesem Segment und setzt sich für Ihr gutes Recht ein – gerichtlich wie außergerichtlich, ganz nach Vorgabe und den jeweiligen Gegebenheiten.

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Wir erstellen gerichtsfeste Verträge rund um das Miet- und Pachtrecht in Osnabrück

Nicht alles, was in Mietverträgen vermeidlich geregelt wird, ist juristisch auch tatsächlich statthaft. In der Realität werden vielfach Klauseln durch Gerichte gekippt, die zuvor als zentraler Aspekt gesehen wurden. Im Zweifelsfall handeln sich damit Vermieter privater oder gewerblicher Flächen viel Ärger, langwierige Prozesse und hohe Kostenrisiken ein. Aus diesem Grund ist es immer besser, präventiv bereits auf juristische Beratung durch FUNK.TENFELDE. zurückzugreifen. Egal ob es dabei um Privaträume, Gewerberäume oder beispielsweise Fragestellungen des Wohnungseigentumsrechts (WEG-Recht) geht, wir bieten Ihnen die nötige Rechtssicherheit bei jeder denkbaren Konstellation.

Aspekte, die im Miet- und Pachtrecht in Osnabrück häufig anzutreffen sind

Um Ihnen einen Eindruck darüber zu vermitteln, wie weit gefasst das Miet- und Pachtrecht ist, möchten wir ausgewählte Faktoren im Folgenden kurz anreißen:

  • Mieterhöhungen infolge einer Sanierung oder Aufwertung – statthaft oder nicht?
  • Regelungen zu Schönheitsreparaturen oder der Mängelbeseitigung beim Auszug
  • Räumungsklagen bei Mietern mit Zahlungsrückstand
  • Rechtssichere Abmahnungen sowie Schadenersatzforderungen bei vertragsgegensätzlichem Verhalten
  • Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Prüfung von Verträgen rund um Miet- und Pachtrecht in Osnabrück, die z.B. Teilungserklärungen beinhalten
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Ihrem Nachteil
  • Beratung zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Allein diese Auflistung verdeutlicht, wie vielfältig und im Zweifel mit welcher juristischen Tragweite einzelne Entscheidungen sind. Lassen Sie sich deshalb von Beginn an durch die Kanzlei FUNK.TENFELDE. und einen versierten Anwalt für Miet- und Pachtrecht in Osnabrück beraten.

Nehmen Sie eine Erstberatung in Anspruch, um Chancen und Risiken einordnen zu können

Niemand sucht gerne den offenen Konflikt mit Mietern oder Vermietern, denn das hat zwangsläufig Auswirkungen auf den „Hausfrieden“ oder den Bestand von Verträgen. Gerade bei gewerblichen Pachtverträgen oder langfristigen Mietverträgen ist daher ein fundiertes, die Interessen beider Seiten berücksichtigendes Vorgehen in der Regel zielführender als der direkte Konflikt. FUNK.TENFELDE. kann auf Jahrzehnte an Praxiserfahrung zurückblicken und hat bei all diesen Fragestellungen stets das große Ganze im Blick.

Wir zeigen Ihnen Lösungsstrategien auf, evaluieren Ihre Chancen und prüfen die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. Lassen Sie sich dazu jetzt spezialisiert durch einen Anwalt für Miet- und Pachtrecht in Osnabrück beraten. Mit FUNK.TENFELDE. als Partner an Ihrer Seite wahren Sie Ihr Recht und müssen sich nicht mit nachteiligen Regelungen zufriedengeben – wir zeigen Wege und Mittel auf, um Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen.

Jetzt Termin zur Erstberatung durch einen Anwalt für Miet- und Pachtrecht in Osnabrück vereinbaren, auch kurzfristig stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

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