Strafrecht

FUNK.TENFELDE

Jederzeit auf Nummer sicher: Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Osnabrück von der Kanzlei FUNK.TENFELDE.

Wer jemals in ein Strafrechtsverfahren involviert war und die Strapazen erinnert, die damit einhergehen, der weiß: Nur die bestmögliche Betreuung von Beginn an sichert unter Umständen die persönlichen Rechte und die Freiheit des Einzelnen. Nicht selten bricht bei Betroffenen Panik aus, wenn eine Vorladung der Polizei im Briefkasten landet oder gar eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl erlassen werden. In all diesen Fällen gilt: Nehmen Sie sich sofort einen versierten Rechtsanwalt für Strafrecht in Osnabrück und lassen Sie sich durch diesen vertreten, machen Sie keine Angaben zur Ihnen vorgeworfenen Tat oder lassen sich auf vermeidlich gute „Deals“ ein!


Alles, was Sie bereits während des Ermittlungsverfahrens sagen, zugeben, eingestehen oder verlautbaren, kann und wird gegen Sie vor Gericht verwendet. Es ist daher von großer Bedeutung, einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Osnabrück bereits mit der ersten Bekanntgabe über Ermittlungen hinzuzuziehen und sich durch diesen vertreten zu lassen. Die Kanzlei FUNK.TENFELDE. erreichen Sie unter 0541-35760 – wir setzen uns für Ihr gutes Recht ein und vertreten Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.

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Schwarze Bundessteuerblätter in einem Holzregal

Lernen Sie Ihre Rechte als Beschuldigter kennen – mit Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht in Osnabrück

Nicht immer ist es möglich, die Empfehlungen unserer Rechtsanwälte für Strafrecht in Osnabrück zu befolgen. Viele Menschen reagieren emotional auf Beschuldigungen, suchen proaktiv den Kontakt mit den Ermittlungsbehörden oder kontaktieren gar Zeugen oder vermeidliche Opfer. All das kann und wird gegen Sie verwendet werden, deshalb ist es wichtig, gegenüber der Polizei von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen – machen Sie keine Angaben oder Aussagen gegenüber Polizisten oder Vertretern der Staatsanwaltschaft. Sollte die Gefahr einer Festnahme drohen oder eine polizeiliche Vernehmung bzw. eine erkennungsdienstliche Behandlung nötig sein, sollte dabei stets ein Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten sein. In Osnabrück haben Sie mit der Kanzlei FUNK.TENFELDE. einen erfahrenen, Ihre Rechte wahrenden Verteidiger an Ihrer Seite – kontaktieren Sie uns jederzeit!

Lassen Sie sich präventiv durch einen Anwalt für Strafrecht in der Osnabrücker Kanzlei FUNK.TENFELDE. beraten

In vielen Fällen ist es möglich, im Rahmen einer strafrechtlichen Präventivberatung dahingehend zu agieren, eine möglicherweise drohende Strafbarkeit zu umgehen oder andere negative Effekte auszuschließen. Dies gilt vor allem im Wirtschaftsrecht, da hier eine sehr trennscharfe Grenze zwischen erlaubtem und verbotenem Handeln gegeben ist – Sie als Laie sind oftmals nicht in der Lage, eine Aktion in ihrer Gänze dahingehend zu bewerten. Die Kanzlei FUNK.TENFELDE. bietet Ihnen eine ganzheitliche Beratung durch einen Anwalt für Strafrecht, der Sie in Osnabrück und Umgebung zu potenziellen Haftungsrisiken berät.

Je eher Sie uns kontaktieren und je mehr Informationen wir erhalten, desto besser können wir für Sie präventiv vorgehen und Sie vor möglicherweise strafrechtlich relevanten Handlungen schützen. Nehmen Sie dazu eine unverbindliche Erstberatung in Anspruch, deren Kosten auf 190 EUR zzgl. MwSt. beschränkt sind und auf eine spätere Beauftragung angerechnet werden.

FUNK.TENFELDE. stellt Ihnen außerdem einen Opferanwalt für Strafrecht in Osnabrück zur Seite, um als Zeugenbeistand durch Vernehmungen oder gerichtliche Befragungen zu führen. Wir verschaffen Ihnen Akteneinsicht, geben Ihnen alle relevanten Informationen zum Fall und können Sie unter Umständen auch als Nebenkläger im Verfahren begleiten.

Weitere Rechtsgebiete

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Urheberrecht

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